Ambulante Pflegedienste aufgepasst: Am 1. Juli 2026 sind neue Qualitätsprüfungs-Richtlinien (QPR) in Kraft getreten. Was Du jetzt beachten musst, wie sich das Qualitätsmanagement im Pflegealltag durch die neue QPR 2026 ändert, und welche Lösung wir als Digital Medical Academy anbieten, entdeckst Du hier.

Worauf ambulante Pflegedienste jetzt Wert legen 

Die neuen Qualitätsprüfungen testen vor allem die Pflegequalität für Patient:innen. Dabei organisiert die QPR ambulant die Maßnahmen, Regeln und Instrumente der Ergebnisqualität in zwei Teile: QPR Teil 1a für ambulante Pflegedienste und QPR Teil 1b für ambulante Betreuungsdienste. 

Neue Stichprobenziehung: Warum Pflegegrad allein nicht mehr reicht 

Ein entscheidender Punkt, der sich mit den neuen Richtlinien verändert hat, sind die Stichprobenziehungen, die vor allem das alte, auf Pflegegrad basierte System ablösen. Ab sofort umfasst die Stichprobenziehung 9 versorgte Personen, die in Teilgruppen von A bis D nach Mobilität und kognitiven Fähigkeiten sortiert werden, um die gesamte Bandbreite der Versorgungsrealität abzudecken. 

Im Genauen bedeutet das: 6 Personen werden nach den Merkmalsausprägungen Mobilität und kognitive Fähigkeiten ausgewählt, 3 Personen werden anhand von risikobehafteten Leistungen der häuslichen Krankenpflege (HKP) bestimmt. Dazu zählen z. B. aufwendige Versorgungen wie Beatmung, Absaugen und Wundmanagement. Das Prüfkonzept zur Qualität der Pflege bleibt unverändert und gilt weiterhin bundesweit und unabhängig von der Gruppengröße.

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Expertenstandards: Vom QM-Ordner in die praktische Anwendung

Die Expertenstandards selbst ändern sich nicht. Doch in der neuen Richtlinie werden sie in der MD-Prüfung anders als bisher abgefragt und bewertet werden.  

Statt zwei zufällig ausgewählte Standards isoliert abzufragen, werden Inhalte nun stärker in der konkreten Versorgung bewertet. Der MD prüft also z. B. bei Mobilität, Haut, Ernährung, Kontinenz oder Wundversorgung, ob Risiken erkannt, passende Maßnahmen geplant und fachlich begründet umgesetzt werden.

Auch die Bewertung ist strenger geworden. Zuvor wurde die Frage, ob der Pflegedienst den Expertenstandard im QM umgesetzt hat, mit Ja oder Nein beantwortet. Die Bewertung folgt inzwischen konkreter, und zwar aufgeteilt in 1) keine Auffälligkeiten, 2) Auffälligkeiten, 3) Defizit mit Risiko oder 4) Defizit mit eingetretenen Folgen.

Von den Pflegefachkräften wird erwartet, dass sie sich ausführlich mit den Krankheitsbildern und Hauptdiagnosen ihrer Patient:innen auskennen. Dieses Wissen ist essenziell, da es im Fachgespräch abgefragt wird. 

Fachgespräche: Pflegekräfte müssen Versorgung fachlich erklären können 

Durch die neue QPR rücken Fachgespräche mit den Mitarbeitenden ab jetzt deutlich in den Fokus für die Qualitätsbewertung. Pflegefachkräfte müssen ein Risiko erkennen, angemessene Maßnahmen einleiten und diese auf ihre Wirksamkeit überprüfen können. Anschließend bewertet der Medizinische Dienst (MD), ob die Pflegefachkräfte im Fachgespräch ihre Entscheidungen nachvollziehbar erklären können. Hierbei ist es wichtig, dass die umfangreichen Kenntnisse der Pflegefachkraft sichtbar werden. Pflegeeinrichtungen sollten Mitarbeitende also darauf vorbereiten, im Fachgespräch konkret, fallbezogen und fachlich begründet Auskunft geben zu können. 

Wer also Mängel durch geschöntes Nachtragen im Büro zu vertuschen versucht, fliegt auf. Denn wenn die Pflegekraft im Fachgespräch die Maßnahmen nicht begründen kann oder Patient:innen unversorgt wirken, genügt eine umfangreiche Dokumentation nicht mehr.

Besonders relevant ist das Fachgespräch auch beim sichtbarer gewordenen Themenfeld Anzeichen von Gewalt, Vernachlässigung, Missbrauch und Unterversorgung – dazu mehr weiter unten im Blogbeitrag.

Mehr Verantwortung für die Pflegedienstleitung (PDL) ab Juli 2026

Weil das Fachgespräch in der QPR qualitativ aufgewertet wurde, steigt auch die Führungsverantwortung der PDL. Mitarbeitende müssen die Versorgung fallbezogen und fachlich nachvollziehbar erklären können. Eine einseitige Prüfung, die sich nur an Dokumentation orientiert, soll laut den Richtlinien vermieden werden und kann negative Folgen nach sich ziehen.  

Für Dich als PDL heißt das: Es reicht nicht, wenn Konzepte im QM-Handbuch stehen. Wenn die Pflegefachkräfte im Fachgespräch aufgrund von mangelndem Wissen schlecht abschneiden, wirst Du als PDL in die Verantwortung gezogen. Als Pflegeeinrichtung solltest Du Dich also fragen: Kann mein Team im konkreten Fall erklären, wie Risiken erkannt, Maßnahmen geplant, durchgeführt und angepasst wurden? 

Gewaltprävention: Warnzeichen erkennen und sicher handeln

In der vorherigen QPR war der Gewaltbegriff weniger sichtbar und schwammig definiert. Doch das ändert sich ab Juli 2026. Denn künftig wird Gewaltprävention stärker in den Mittelpunkt gerückt, indem sie ausdrücklich als eigener Qualitätsaspekt aufgegriffen wird. Pflegefachkräfte sollten wissen, was alles unter Gewalt fällt, woran mögliche Warnzeichen erkennbar sind und wie sie bei Verdacht professionell reagieren. Bei der Prüfung der Qualität geht es nicht nur darum, ob eine Pflegeleistung korrekt durchgeführt wurde. Der Fokus liegt darauf, ob die Mitarbeitenden Gewalt wahrgenommen haben und wie sie reagiert haben. 

Doch Gewalt in der Pflege ist nicht immer offensichtlich. Viele denken lediglich an körperliche Gewalt oder Misshandlung. Der Gewaltbegriff ist in der neuen QPR viel breiter gefasst und behandelt weitere, schwerer zu fassende Gewaltformen, deren Kenntnis gerade in der ambulanten Pflege wichtig ist. 

Zu den möglichen Gewaltformen zählen unter anderem: 

  • Körperliche Gewalt und Misshandlung, etwa Schlagen, grobes Anfassen, Festhalten oder unangemessener körperlicher Druck. 
  • Pflegerische Vernachlässigung und Unterlassung von Hilfe, etwa wenn notwendige Unterstützung, Pflege, Flüssigkeit, Nahrung, Medikamente oder Hygiene nicht ausreichend sichergestellt werden. 
  • Psychische und emotionale Gewalt, z. B. Beleidigungen, Einschüchterung, Drohungen, Beschämung oder ständiges Abwerten. 
  • Sexualisierte Gewalt, etwa Grenzverletzungen, unangemessene Berührungen oder sexualisierte Sprache. 
  • Finanzielle Ausbeutung, z. B. Entwendung von Geldern/Wertsachen durch Angehörige oder Dritte. 
  • Vermeidbare Einschränkungen von Freiheit, wenn Pflegebedürftige ohne fachliche oder rechtliche Grundlage in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt werden. 
  • Vermeidbare Einschränkungen der Handlungs- und Entscheidungsautonomie, wenn Pflegebedürftige nicht mehr selbst entscheiden dürfen, obwohl sie dazu in der Lage wären. 
  • Diskriminierung, z. B. Rassismus 

Dabei geht es in der Gewaltprävention nicht darum, Schuldige zu suchen – es ist wichtig, aufmerksam zu sein und erste Anzeichen von Gewalt und Risiken zu erkennen, angemessen zu reagieren, fachgerecht zu dokumentieren und sich geeignete Unterstützung zu holen. 

Damit Pflegefachkräfte ein sicheres Umfeld für ihre Patient:innen schaffen und nach den neuen QPR korrekt handeln können, solltest Du als Pflegeeinrichtung mit Deinem Team klären, was unter Gewalt in der Pflege verstanden wird.  

Ein einrichtungsbezogenes Gewaltschutzkonzept wäre etwa hilfreich. Darin sollte festgelegt sein, wie der Pflegedienst Gewalt vorbeugt, Risiken erkennt, Verdachtsfälle bearbeitet und Mitarbeitende schützt. Auch die aktuellen Empfehlungen zum Gewaltschutz in der Pflege können hierbei eine wichtige Orientierung bieten. 

Mögliche Warnzeichen, auf die Pflegefachkräfte achten sollten, sind z. B.: 

  • ungeklärte Verletzungen,
  • Angst oder starker Rückzug,
  • auffällige Verhaltensänderungen,
  • schlechter Pflegezustand,
  • fehlende Medikamente,
  • Unterernährung oder Flüssigkeitsmangel,
  • häufige Konflikte mit Angehörigen,
  • widersprüchliche Aussagen zur Versorgungssituation.

Nicht jedes Warnzeichen bedeutet automatisch, dass Gewalt vorliegt. Aber es sollte Anlass sein, genauer hinzusehen und die Situation fachlich zu bewerten. Falls ein Verdachtsfall herrscht, sollten Pflegefachpersonen das umgehend melden. Am besten legst Du als Pflegedienst im Vorhinein klare Meldewege fest, um Sicherheit zu gewährleisten. 

Wichtige Fragen rund um die Gewaltprävention

Wer wird intern informiert? Wann wird die Pflegedienstleitung einbezogen? Wann müssen weitere Stellen, wie beispielsweise die Polizei, informiert werden? Und wie können Mitarbeitende geschützt werden, die selbst von Gewalt betroffen sind? 

Zudem betonen die QPR die Erfassung von Verdachtsfällen. Dabei kommt es auf eine sachliche, konkrete und nachvollziehbare Dokumentation an. 

Nicht hilfreich wäre z. B: „Angehöriger ist aggressiv.“ 

Besser wäre: „Angehöriger sprach laut, ballte die Faust und sagte: ‚Wenn Sie das melden, bekommen Sie Ärger.‘ Pflegekundin wirkte ängstlich und wich Blickkontakt aus.“ 

Die zweite Aussage bewertet weniger und macht nachvollziehbar, was tatsächlich vorgefallen ist. 

Gerade beim Thema Gewaltprävention gibt es oft Unsicherheiten. Ist das schon Vernachlässigung? Ist das noch ein Konflikt oder bereits psychische Gewalt? Darf ich das ansprechen? Die neue Qualitätsprüfung fragt ausdrücklich nach Fragen und Unsicherheiten im Umgang mit solchen Situationen. Deshalb solltest Du als Pflegedienst eine Teamkultur fördern, in der Unsicherheit nicht als Schwäche gilt. Rücksprachen sind wichtige Bestandteile einer guten Gewaltprävention. 

Damit Du als Pflegedienst auf der sicheren Seite stehst, solltest Du Deine Mitarbeitenden nicht nur über die Qualitätsaspekte informieren, sondern sie nachweisbar schulen lassen. 

Gut vorbereitet auf die neue QPR 2026 ambulant mit der Digital Medical Academy 

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Geschrieben von:

Melis Ntente

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